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Den richtigen Ton treffen: GEMA, GEZ und andere Gebühren

Okt 01, 2016 Frank Allgemein, Main Slider 0


Musik im Restaurant. Das ist so eine Sache. In Berliner Szeneschuppen hat man das Gefühl, dass Unterhaltungen unterlegt von Techno in Clublautstärke zum guten Ton gehören. Aber auch kleine Cafés, die ihre Gäste mit Radiomusik beschallen, findet man leider viel zu häufig. In einer Umfrage wählten amerikanische Gäste schlechte Musik auf Platz zwei als Störfaktor in einem Restaurant.

Aber wie kann man es als Gastronom besser machen? Sich im rechtlichen Dschungel aus GEMA, GEZ und anderen Gebühren zurechtfinden und den richtigen Ton in der richtigen Lautstärke für seinen Laden treffen? Dabei hilft unser Musikguide:

Was ist bei GEMA und GEZ zu beachten?

  • Auch wer Spotify und Co. nutzt, ist von der GEMA Gebühr nicht ausgenommen. Der Trugschluss, dass ein Streaming Dienst die Nutzungsrechte ja schon zahlt und daher der Nutzer diese nicht mehr zahlen muss, trifft auf eine gewerbliche Nutzung leider nicht zu.
  • Zusätzlich zur GEMA verlangt die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) einen Zuschlag von 20-26% auf den jeweiligen GEMA-Tarif.
  • Einige gewerbliche Nutzungsräume wurden in den letzten Jahren von der GEMA Gebühr ausgenommen, wie zum Beispiel Arztpraxen, da der Besucher nicht gewollt in dieser Umgebung Musik hören will. Die Gastronomie bleibt aber weiterhin vergütungspflichtig, denn „die Gäste hören auch nicht nur bloß zufällig in der Gastronomie Musik, bestimmt sie doch die Atmosphäre und Außenwirkung eines Lokals wesentlich mit.“
  • Die bisherige Preisstruktur, die linear und degressiv war und Kleinflächen dadurch stark benachteiligte, wurde von der GEMA zusammen mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter am 1. Januar 2016 reu reguliert, um die Preise bis 2019 langsam anzupassen:
  • „Die Vergütungssätze für Hörfunkwiedergaben in der Gastronomie werden in ihrer Struktur und in ihrer Vergütungshöhe den Tarifen für Tonträgerwiedergaben bis zum Jahr 2019 angeglichen. Bislang bestanden in diesem Bereich lediglich zwei Vergütungsstufen für Flächen bis 100 qm und Flächen von mehr als 100 qm. Im Bereich der Gastronomie erhöht sich die Vergütung für Tonträgerwiedergaben auf einer Fläche von bis zu 100 qm schrittweise von derzeit EUR 185,80 jährlich auf EUR 194,90 jährlich im Jahr 2019. Bei einer Fläche von bis zu 500 qm steigt die Vergütung von bislang EUR 541,30 jährlich auf EUR 682,15. “
  • Es gilt: Erst anmelden, dann Musik spielen. Aber auch erstmal den richtigen Tarif finden. Dazu der Bund der Gemazahler e.V.: „Die GEMA hat bei nicht rechtzeitiger Anmeldung das Recht auf Schadensersatz in Höhe der sogenannten Kontrollkosten. Die GEMA ist in solchen Fällen daher berechtigt einen Kontrollkostenzuschlag zu berechnen, der in der Regel 100 % des Regeltarifs beträgt. Das heißt: die Veranstaltung/Musiknutzung wird doppelt so teuer.“
  • Wer öffentlich Radio oder Fernsehen in seiner Lokalität einsetzt, muss zusätzlich GEZ Gebühr bezahlen. Die GEMA deckt diese Nutzung nicht mit ab!
  • Die GEMA Gebühren kann man von der Steuer absetzen.
  • Macht der Gastronom etwas, was vom normalen Musikgebrauch abweicht, wie ein Abend mit Live Band oder ähnliches, muss er das gesondert bei der GEMA anmelden. Die Meldung über die „besondere Musikdarbietung“ sollte schriftlich erfolgen, damit der Gastronom einen Nachweis über die rechtzeitige Bekanntgabe hat und eine Playlist der zu spielenden Lieder enthalten. Die Höhe der Gebühren setzen sich dann aus Playlist, Eintrittspreis und der Größe des Raums zusammen.
  • Als Gründer sollte man sich daher vorher gründlich überlegen, was man genau an Musik spielen will, damit man den richtigen Tarif auswählt und sich rechtzeitig vorher anmeldet. Damit auch alle wichtige Punkte vor der Gründung bedacht werden, gibt es diese Übersicht für Existenzgründer.

 Wie kann man Gebühren sparen?

  • Bei besonderen Anlässen (Sylvester,..) kann man mit der GEMA eine Sonderpauschale aushandeln. (http://www.ahgz.de/markt-management/an-silvester-gema-sparen,200012217864.html)
  • Mitglieder der GEMA sowie der AHGZ erhalten reduzierte Tarife.

Wie kann man sein Musikangebot erweitern?

Wer GEMA zahlt und sich zusätzlich „maßgeschneiderte Hintergrundmusik“ für seinen Laden wünscht, wird im Internet natürlich auch fündig. Für ein monatliches Abo gibt es viele Firmen, wie zum Beispiel bei Sound Catering, die sogenannte Musik-Raum-Konzepte anbieten. Aus einer großen Auswahl an Atmosphären, die von Asia bis Oktoberfest reichen, kann sich der Gastronom seine aussuchen und muss sich, so die Hoffnung, von da an nie wieder den Kopf über die passende Beschallung seiner Gäste zerbrechen. Die Vorteile dieser Dienste sind meist beschränkt auf die Vorselektierung und die Streamingfunktion über das Internet. Manche Anbieter bieten zusätzlich ein eigenes Gerät zur leichten Steuerung an, was auch oft das Feedback der Kunden mit aufnehmen kann.

Was gibt es für Alternativen?

Wer sich der GEMA Gebühr entziehen will, muss sich auf die Suche nach lizenzfreier oder frei nutzbarer Musik machen. Hierfür gibt es, wie für alles im Leben, bereits einige Anbieter im Internet, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben. Die meisten Modelle basieren aber darauf, anstatt einen jährlichen Obolus an die GEMA zu zahlen, einen monatlichen Betrag an die jeweilige Firma abzutreten. Hier gibt es auch Dienste, die sich jungen unbekannteren Künstlern widmen, und daher ein ‚frisches‘ Angebot liefern, wie zum Beispiel Jamendo.

Am Ende stellt sich die Frage, wie sehr man sich mit seinem eigenen Ladenkonzept beschäftigt hat. Für einen wirklich guten Sound lohnt es sich, seine Kunden zu kennen, um die Umgebung zu schaffen, die zum Angebot und zum Raum der eigenen Location passt. In einem kleinen gemütlichen Café freuen sich die Besucher vielleicht, eine Oase der Ruhe in der lauten Großstadt vorzufinden. In einer Bar tanzen gut gelaunte Besucher bei richtiger Musikauswahl gern einmal spontan zwischen den Tischen. Es gibt Restaurantbesitzer, die sich ihre Decken abhängen lassen und Wände verkleiden, damit das Restaurant keinen scheppernden Sound hat. Wieviel Zeit und Geld man in sein Sound-Konzept steckt, ist jedem Gastronom selbst überlassen. Hauptsache, das Ergebnis kann sich hören lassen.

 


  • Gebühren, GEMA, Musik, Musiknutzung, Tarife
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Frank
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